Patent oder Gebrauchsmuster?

Patent oder Gebrauchsmuster
Startseite
Wer ist ein Erfinder
Von der Idee zum Patent
Patent
Gebrauchsmuster
Geschmacksmuster
Marke
Patent oder Gebrauchsmuster
Anmeldung
Tag der Erfinder
Das geistige Eigentum
Links
 
Impressum

Welche Unterschiede bestehen zwischen einem Patent und einem Gebrauchsmuster?

Ein Gebrauchsmuster wird nicht selten, als der kleine Bruder vom Patent benannt.

Deswegen können Erfindungen, grundsätzlich sowohl als Patent als auch als Gebrauchsmuster geschützt werden. Sie müssen jedoch beachten, dass technische und chemische Verfahren zwar patentiert, dennoch als Gebrauchsmuster nicht geschützt werden können. Die Schutzdauer und patentamtliches Verfahren beider Schutzrechtsarten sind sehr unterschiedlich.

  • Der Gebrauchsmusterschutz dauert 3 Jahre
  • Er kann auf höchstens 10 Jahre verlängert werden.
  • Die Schutzdauer eines Patents kann mit der Zahlung der Jahresgebühr ab dem dritten Jahr jeweils um ein Jahr bis auf höchstens 20 Jahre verlängert werden.
  • Das Patent gewährt somit eine längere Schutzdauer.
  • Beim Gebrauchsmuster werden Neuheit und Erfindungshöhe zunächst nicht geprüft. Erst in einem späteren Löschungs- oder Verletzungsverfahren erfolgt nachträglich eine Prüfung. Das Gebrauchsmuster ist dadurch einfacher, schneller und kostengünstiger als ein Patent zu erlangen; es besteht jedoch auch eine größere Gefahr, dass es angegriffen und gelöscht wird.

Welche Unterlagen sind für eine Patentanmeldung einzureichen?

Sie können nur das vom Deutschen Patent- und Markenamt vorgesehene Antragsformular auf Erteilung eines Patents einreichen.

Diese Unterlagen sind zusammen mit der Erfinderbenennung und einer Zusammenfassung in 3-facher Ausführung beim Deutschen Patent- und Markenamt einzureichen.

Beizufügen sind sogenannte Patentansprüche, eine technische Beschreibung, in der auf den bekannten Stand der Technik eingegangen wird. Die Beschreibung sollte evtl. durch eine (oder mehrere Zeichnungen) ergänzt werden.

Welche Gebühren sind für eine Patentanmeldung zu entrichten?

Im Rahmen des Erteilungsverfahrens werden für die Anmeldung, für einen Rechercheantrag und für den Prüfungsantrag jeweils Gebühren erhoben.

  • Die Anmeldegebühr für ein Patent beträgt 60,- EUR
  • die Gebühr für die Prüfung 350,- EUR.
  • Die Jahresgebühren für die Aufrechterhaltung des Patents steigen von 70,- EUR für das dritte Patentjahr
  • bis auf 1940,- EUR für das zwanzigste Patentjahr.
  • Patentgebühren im Überblick

Welche Gebühren sind für eine Gebrauchsmusteranmeldung zu entrichten?

  • Die Anmeldegebühr für ein Gebrauchsmuster beträgt 40,- EUR
  • Recherchegebühr (für Eintragung nicht unbedingt erforderlich)  250,- EUR.
  • 1. Aufrechterhaltungsgebühr nach 3 Jahren  210,- EUR.
  • 2. Aufrechterhaltungsgebühr nach 6 Jahren  350,- EUR.
  • 3. Aufrechterhaltungsgebühr nach 8 Jahren  550,- EUR.
  • Löschungsantrag  300,- EUR.
  • Gebühren für Gebrauchsmuster im Überblick

Wie lange dauert das Erteilungsverfahren?

Vorausgesetzt, dass der Prüfungsantrag innerhalb der ersten vier Monate nach der Anmeldung gestellt und die Prüfungsgebühr bezahlt wird, wird das Patentverfahren ist nach ca. 2 bis 2½ Jahren abgeschlossen sein.

In Ausnahmefällen kann das Erteilungsverfahren wesentlich länger dauern.

Muss ein Patentanwalt hinzugezogen werden?

Nein, Sie entscheiden selbst ob Sie einen Anwalt hinzuziehen oder nicht.
Nur wer keinen Wohnsitz im Inland hat, muss sich bei der Anmeldung durch einen im Inland bestellten Anwalt vertreten lassen.

Wo kann ich nach Patenten recherchieren?

Sie können in den Auslegehallen des Deutschen Patent- und Markenamtes in München und Berlin sowie in den Patentinformationszentren recherchieren.

Es gibt auf der Internet-Presänz des DPMA auch eine Datenbank in der Sie Online Recherchen können. Dazu klicken Sie einfach HIER

oder auf