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Eine Anmeldung kann nur in Schriftform beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht werden. Eine Anmeldung per Fax ist ebenso möglich. Damit Sie nichts Wichtiges vergessen, empfiehlt es sich, vorher beim Deutschen Patent- und Markenamt ein Antragsformular und Informationsblätter anzufordern. Sie können diese auch unter www.dpma.de/formulare/gbm.html herunterzuladen. Eine Gebrauchsmusteranmeldung besteht aus schriftlichen Beschreibung, Schutzansprüchen und evtl (falls nötig) Zeichnungen. Prototypen, Modelle, Fotos, Muster... sind nicht zugelassen.

Wichtig ist, dass Ihre Erfindung bei einer Anmeldung sehr gut beschrieben ist und Falls Sie Zeichnungen Abgeben, diese ALLES darstellen und sauber sind.
Achten Sie besonders auf Schtrichstärken, doppelte Linien...

Sie müsse Ihre gesamte Erfinding offenlegen und diese an DPMA übermitteln. Es ist nicht zulässig, Angaben, der Offenbarung erweitern, oder diese später nachzureichen. Besonders bei Faxanmeldungen müssen Sie beachten, dass das Antragsformular allein noch nicht ausreicht, um einen Anmeldetag zu begründen.

Der Anmeldetag ist sehr wichtig! Mit dem Tag der Anmeldung steht der Zeitrang der Anmeldung fest. Das Verhältnis zu Schutzrechten anderer Erfinder ist durch diesen Zeitrang bestimmt.

Der Schutzumfang des Gebrauchsmusters ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Schutzansprüche.
Ihre Beschreibung und Zeichnungen dienen lediglich zur deren Erläuterung.
Es erforderlich, alle erfindungswesentlichen technisch-konstruktiven oder schaltungstechnischen Merkmale vollständig in den Schutzansprüchen darzustellen. Es reicht nicht, dass sie aus der Beschreibung bzw. den Zeichnungen hervorgehen.